Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Angebote und Verträge der WUNDERWALD GmbH & Co. KG (nachfolgend: »Agentur«) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Die AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit dieser Unternehmer ist, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Alle Angebote der Agentur sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur einen Auftrag schriftlich bestätigt oder diesen unverzüglich nach Eingang ausführt.
Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten Aufträge als bestätigt, wenn der Kunde Kontaktberichten der Agentur nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Lizenzgebühren, Zölle sowie sonstige Abgaben – auch nachträglich entstehende – werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Aufträgen an Werbeträger (Off- und Online-Medien) stellt die Agentur – unter Berücksichtigung tariflicher Rabatte, Boni und Skonti – Vorausrechnungen. Die Zahlung durch den Kunden muss spätestens 10 Arbeitstage vor dem Insertionstermin eingegangen sein.
Der Vertragsinhalt richtet sich nach der Auftragsbestätigung der Agentur; soweit diese nicht ergeht, nach dem Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
Für Reisen, die in Abstimmung mit dem Kunden zur Auftragserfüllung notwendig sind, werden die anfallenden Kosten und Spesen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mindestens den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur keinen Folgeauftrag, verbleiben alle Präsentationsunterlagen und deren Inhalte im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen; die Unterlagen sind unverzüglich zurückzustellen.
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten sowie zu Speicherfristen und Löschkonzepten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird und unter www.wunderwald.eu abrufbar ist.
Soweit für die Durchführung des Auftrags eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Auftragsdetails und Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von der Agentur nicht zu vertretender Umstände (u. a. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten) verlängert sich die vereinbarte Frist angemessen.
Die Agentur ist bestrebt, vereinbarte Fristen einzuhalten. Bei schuldhafter Fristüberschreitung ist dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatzansprüche unterliegen den Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt VIII.
Teilleistungen sind der Agentur in zumutbarem Umfang gestattet. Der Kunde hat in sich abgeschlossene Teilleistungen und Zwischenergebnisse auf Verlangen der Agentur unverzüglich freizugeben.
Die Zusendung der Rechnung gilt als Mitteilung der vollständigen Fertigstellung der Leistung. Sofern der Kunde die Abnahme nicht zuvor ausdrücklich erklärt hat, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich begründete Einwände erhebt.
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen infolge unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
Verweigert der Kunde schuldhaft die Erfüllung des Vertrags, kann die Agentur Aufwendungsersatz in Höhe von 20 % der Bruttoauftragssumme verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Agentur vorbehalten; dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
Rechnungen der Agentur sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn sich der Kunde mit der Begleichung früherer Forderungen in Verzug befindet.
Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Wechsel werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen.
Eine Aufrechnung durch den
Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen streitiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
Die Agentur behält sich alle urheberrechtlichen und sonstigen Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken vor, einschließlich Ideen, Konzeptionen, Entwürfen, Texten, Logos, Designs, Fotografien, Filmen, digitalen Gestaltungen, Code und anderen Arbeitsergebnissen. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind Eigentum der Agentur.
Eine Rechtseinräumung an den Kunden erfolgt ausschließlich im schriftlich vereinbarten Umfang und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller Forderungen der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag. Die Rechtseinräumung ist auf den Vertragszweck und – bei zeitlich befristeten Aufträgen – auf die Dauer der Beauftragung beschränkt.
WUNDERWALD GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, editierbare Quelldateien (z. B. Layoutdateien, Vektordaten, Fontdateien) an den Kunden herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde. Vom Kunden erhaltene offene Dateien dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Agentur nicht verändert werden.
Die Agentur ist – soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht verpflichtet, ihre Leistungen auf Vereinbarkeit mit Urheber-, Marken-, Patent- oder Wettbewerbsrecht zu prüfen. Die Prüfungspflicht obliegt dem Kunden. Auf schriftlichen Wunsch kann die Agentur eine externe rechtliche Prüfung veranlassen; die Kosten trägt der Kunde.
Die Agentur haftet nicht für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit gelieferter Ideen, Konzeptionen und Entwürfe. Ebenso haftet die Agentur nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden in Werbemitteln. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, den Kunden auf erkannte rechtliche Risiken hinzuweisen.
Die Agentur ist berechtigt, erstellte Leistungen zu signieren und im Rahmen ihrer Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbseinreichungen etc.) zu verwenden sowie auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen. Auf begründeten Wunsch des Kunden kann dies im Einzelfall eingeschränkt werden.
1. Grundsatz
Die Agentur kann zur Unterstützung kreativer und konzeptioneller Prozesse KI-gestützte Werkzeuge einsetzen (z. B. für Textgenerierung, Bildkonzeption, Research, Ideation). Der Einsatz solcher Werkzeuge entbindet die Agentur nicht von ihrer Verantwortung für Qualität, Urheberrechtskonformität und das vereinbarte Leistungsergebnis.
KI-generierte Inhalte werden von der Agentur stets redaktionell geprüft, bearbeitet und verantwortet. Die Agentur liefert keine unbearbeiteten KI-Rohdaten als vertragsgemäße Leistung, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte ist nach aktuellem deutschen und europäischem Recht nicht abschließend geklärt. Die Agentur gibt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Bestandteile urheberrechtlichen Schutz genießen oder exklusiv nutzbar sind. Der Kunde ist darüber zu informieren, wenn Leistungsbestandteile wesentlich auf KI-Generierung basieren.
Soweit KI-generierte Inhalte in einem Werk aufgehen und durch gestalterische Leistung der Agentur eine schutzfähige Schöpfungshöhe erreichen, gelten die Regelungen von Abschnitt VI entsprechend.
Die Agentur verpflichtet sich, bei der Nutzung KI-gestützter Dienste keine personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Kunden an Drittanbieter-KI-Systeme zu übermitteln, soweit dies nicht durch einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag gedeckt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur über besondere Vertraulichkeitsanforderungen an bereitgestellte Materialien in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde kann jederzeit nachfragen, ob und in welchem Umfang KI-Werkzeuge bei der Erstellung konkreter Leistungsbestandteile eingesetzt wurden. Die Agentur informiert hierüber transparent.
Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Leistungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich und mit konkreter Beschreibung zu rügen. Bei festgestellten Mängeln darf der Kunde die betroffene Leistung nicht verwerten, veröffentlichen oder weiterveräußern.
Bei Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) nach ihrer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend gilt.
Die Haftung der Agentur für Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf folgende Fälle beschränkt:
In allen übrigen Fällen ist eine Haftung der Agentur – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten der Agentur.
Für alle Rechtsgeschäfte mit der Agentur gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen ist Augsburg.
Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Dies gilt auch deshalb, weil die AGB ausschließlich für B2B-Verhältnisse gelten.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Januar 2025